Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Warum jeder sie haben sollte
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Warum jeder sie haben sollte
Oct 12, 2025
Oct 12, 2025
Oct 12, 2025
Selbstbestimmt bleiben, auch wenn Sie nicht mehr entscheiden können
Selbstbestimmt bleiben, auch wenn Sie nicht mehr entscheiden können
Selbstbestimmt bleiben, auch wenn Sie nicht mehr entscheiden können


Niemand denkt gerne daran, aber ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung entscheiden im Ernstfall andere über Ihr Leben … und das möglicherweise gegen Ihren Willen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie umfasst typischerweise:
Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien
Gesundheitsfragen: Einwilligung in Behandlungen, Wahl des Arztes
Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Pflegeheim oder häusliche Pflege
Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern und Versicherungen
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – und das muss nicht zwingend ein Familienmitglied sein.
Was regelt die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Typische Regelungen betreffen:
Lebensverlängernde Maßnahmen
Künstliche Ernährung und Beatmung
Schmerzbehandlung
Organtransplantation
Warum notarielle Beurkundung?
Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet entscheidende Vorteile:
Rechtssicherheit: Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit und berät unabhängig.
Akzeptanz: Banken und Behörden akzeptieren notarielle Vollmachten ohne Rückfragen.
Immobiliengeschäfte: Für Grundstücksverkäufe ist die notarielle Form zwingend erforderlich.
Registrierung: Der Notar kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.
Unser Tipp
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dauert nur wenige Wochen und gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten.
Niemand denkt gerne daran, aber ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung entscheiden im Ernstfall andere über Ihr Leben … und das möglicherweise gegen Ihren Willen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie umfasst typischerweise:
Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien
Gesundheitsfragen: Einwilligung in Behandlungen, Wahl des Arztes
Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Pflegeheim oder häusliche Pflege
Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern und Versicherungen
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – und das muss nicht zwingend ein Familienmitglied sein.
Was regelt die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Typische Regelungen betreffen:
Lebensverlängernde Maßnahmen
Künstliche Ernährung und Beatmung
Schmerzbehandlung
Organtransplantation
Warum notarielle Beurkundung?
Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet entscheidende Vorteile:
Rechtssicherheit: Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit und berät unabhängig.
Akzeptanz: Banken und Behörden akzeptieren notarielle Vollmachten ohne Rückfragen.
Immobiliengeschäfte: Für Grundstücksverkäufe ist die notarielle Form zwingend erforderlich.
Registrierung: Der Notar kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.
Unser Tipp
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dauert nur wenige Wochen und gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten.