Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen clever übertragen

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen clever übertragen

Dec 16, 2025

Dec 16, 2025

Dec 16, 2025

Steuern sparen und die Familie absichern

Steuern sparen und die Familie absichern

Steuern sparen und die Familie absichern

Viele Menschen möchten ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben. Eine Schenkung bietet dabei erhebliche Vorteile gegenüber der Erbschaft, jedoch nur wenn sie richtig gestaltet wird.

Warum zu Lebzeiten schenken?

Die vorweggenommene Erbfolge hat mehrere Vorteile:

  1. Steuerersparnis: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

  2. Gestaltungsfreiheit: Sie bestimmen, wer was bekommt.

  3. Absicherung: Durch Auflagen können Sie Ihre Interessen wahren.

  4. Familienfrieden: Streit unter Erben wird vermieden.

Die Schenkungsteuer-Freibeträge

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:

  1. Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro

  2. Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil

  3. Enkelkinder: 200.000 Euro

  4. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro

Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen ist daher eine frühzeitige Planung besonders lohnend.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Bei einer Schenkung können verschiedene Auflagen und Vorbehalte vereinbart werden:

  1. Nießbrauch: Sie behalten das Nutzungsrecht an der Immobilie.

  2. Wohnrecht: Lebenslanges Recht, in der Immobilie zu wohnen.

  3. Rückforderungsrecht: Bei Undank, Verarmung oder Vorversterben des Beschenkten.

  4. Pflegeverpflichtung: Der Beschenkte übernimmt die Pflege.

  5. Ausgleichszahlung: An andere Familienmitglieder.

Wann ist notarielle Beurkundung erforderlich?

Bei Immobilien ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Aber auch bei anderen Schenkungen empfiehlt sich die notarielle Form:

  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten

  • Klare Dokumentation der Vereinbarungen

  • Beratung über steuerliche Folgen

  • Schutz vor späteren Streitigkeiten

Achtung: Pflichtteilsergänzung

Schenkungen werden bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt. Der Wert einer Schenkung wird dem Nachlass hinzugerechnet, wobei er für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um 10% sinkt. Nach 10 Jahren bleibt die Schenkung pflichtteilsfrei.

Der Ablauf beim Notar

  1. Erstgespräch: Analyse Ihrer Situation und Ziele

  2. Steuerliche Prüfung: Ermittlung der optimalen Gestaltung

  3. Entwurf: Ausarbeitung des Schenkungsvertrags

  4. Beurkundung: Unterzeichnung vor dem Notar

  5. Vollzug: Bei Immobilien: Eintragung im Grundbuch

Unser Rat

Planen Sie Vermögensübertragungen rechtzeitig. Je früher Sie beginnen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie – und desto mehr Steuern können Sie legal sparen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Viele Menschen möchten ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben. Eine Schenkung bietet dabei erhebliche Vorteile gegenüber der Erbschaft, jedoch nur wenn sie richtig gestaltet wird.

Warum zu Lebzeiten schenken?

Die vorweggenommene Erbfolge hat mehrere Vorteile:

  1. Steuerersparnis: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

  2. Gestaltungsfreiheit: Sie bestimmen, wer was bekommt.

  3. Absicherung: Durch Auflagen können Sie Ihre Interessen wahren.

  4. Familienfrieden: Streit unter Erben wird vermieden.

Die Schenkungsteuer-Freibeträge

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:

  1. Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro

  2. Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil

  3. Enkelkinder: 200.000 Euro

  4. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro

Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen ist daher eine frühzeitige Planung besonders lohnend.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Bei einer Schenkung können verschiedene Auflagen und Vorbehalte vereinbart werden:

  1. Nießbrauch: Sie behalten das Nutzungsrecht an der Immobilie.

  2. Wohnrecht: Lebenslanges Recht, in der Immobilie zu wohnen.

  3. Rückforderungsrecht: Bei Undank, Verarmung oder Vorversterben des Beschenkten.

  4. Pflegeverpflichtung: Der Beschenkte übernimmt die Pflege.

  5. Ausgleichszahlung: An andere Familienmitglieder.

Wann ist notarielle Beurkundung erforderlich?

Bei Immobilien ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Aber auch bei anderen Schenkungen empfiehlt sich die notarielle Form:

  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten

  • Klare Dokumentation der Vereinbarungen

  • Beratung über steuerliche Folgen

  • Schutz vor späteren Streitigkeiten

Achtung: Pflichtteilsergänzung

Schenkungen werden bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt. Der Wert einer Schenkung wird dem Nachlass hinzugerechnet, wobei er für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um 10% sinkt. Nach 10 Jahren bleibt die Schenkung pflichtteilsfrei.

Der Ablauf beim Notar

  1. Erstgespräch: Analyse Ihrer Situation und Ziele

  2. Steuerliche Prüfung: Ermittlung der optimalen Gestaltung

  3. Entwurf: Ausarbeitung des Schenkungsvertrags

  4. Beurkundung: Unterzeichnung vor dem Notar

  5. Vollzug: Bei Immobilien: Eintragung im Grundbuch

Unser Rat

Planen Sie Vermögensübertragungen rechtzeitig. Je früher Sie beginnen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie – und desto mehr Steuern können Sie legal sparen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.