GmbH gründen: Die richtige Rechtsform für die meisten Unternehmer.

GmbH gründen: Die richtige Rechtsform für die meisten Unternehmer.

Nov 25, 2025

Nov 25, 2025

Nov 25, 2025

Die richtige Rechtsform für unternehmerisches Wachstum

Die richtige Rechtsform für unternehmerisches Wachstum

Die richtige Rechtsform für unternehmerisches Wachstum

Wer ein Unternehmen gründet oder ein bestehendes Geschäft auf eine solide rechtliche Basis stellen möchte, entscheidet sich häufig für die GmbH. Sie bietet Haftungsbeschränkung, klare Strukturen und hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr.

Warum eine GmbH gründen?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Ihre Vorteile liegen insbesondere in den folgenden Punkten:

  1. Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

  2. Seriosität: Die GmbH genießt hohes Vertrauen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren.

  3. Klare Strukturen: Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind eindeutig geregelt.

  4. Gestaltungsspielraum: Der Gesellschaftsvertrag kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Stammkapital und Haftung

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgesehen. Davon müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.

Das Stammkapital dient nicht nur dem Gläubigerschutz, sondern unterstreicht auch die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens. Es bleibt der Gesellschaft erhalten und kann für laufende Geschäftstätigkeiten verwendet werden.

Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt die internen Verhältnisse der GmbH. Eine individuell gestaltete Satzung schafft Klarheit und beugt späteren Konflikten vor. Typische Inhalte sind:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft

  • Unternehmensgegenstand

  • Höhe und Verteilung der Geschäftsanteile

  • Geschäftsführung und Vertretung

  • Gewinnverteilung

  • Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern

Der Gründungsprozess beim Notar

Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. In der Regel ist die Gesellschaft innerhalb weniger Wochen vollständig gegründet. Der Ablauf ist dabei klar strukturiert:

  • Beratungsgespräch: Klärung der Ziele und der gewünschten Struktur

  • Entwurf: Erstellung des Gesellschaftsvertrags

  • Beurkundung: Unterzeichnung vor dem Notar

  • Handelsregisteranmeldung: Einreichung aller Unterlagen durch den Notar

  • Eintragung: Mit Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person

Der Gründungsprozess beim Notar

Beide Rechtsformen erfordern eine notarielle Beurkundung. Der Ablauf:

  1. Beratungsgespräch – Klärung der individuellen Gestaltungswünsche

  2. Entwurfserstellung – Der Notar fertigt den Gesellschaftsvertrag

  3. Beurkundungstermin – Unterzeichnung vor dem Notar

  4. Handelsregisteranmeldung – Der Notar reicht alle Unterlagen ein

  5. Eintragung – Nach etwa 1-2 Wochen ist die Gesellschaft entstanden

Unser Fazit

Die GmbH ist eine bewährte Rechtsform für unternehmerisches Handeln mit klaren Strukturen und hoher Rechtssicherheit. Eine sorgfältige Planung und notarielle Beratung stellen sicher, dass die Gesellschaft von Anfang an richtig aufgestellt ist. Gerne begleiten wir Sie bei der Gründung und klären alle rechtlichen und organisatorischen Fragen im persönlichen Gespräch.

Wer ein Unternehmen gründet oder ein bestehendes Geschäft auf eine solide rechtliche Basis stellen möchte, entscheidet sich häufig für die GmbH. Sie bietet Haftungsbeschränkung, klare Strukturen und hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr.

Warum eine GmbH gründen?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Ihre Vorteile liegen insbesondere in den folgenden Punkten:

  1. Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

  2. Seriosität: Die GmbH genießt hohes Vertrauen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren.

  3. Klare Strukturen: Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind eindeutig geregelt.

  4. Gestaltungsspielraum: Der Gesellschaftsvertrag kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Stammkapital und Haftung

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgesehen. Davon müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.

Das Stammkapital dient nicht nur dem Gläubigerschutz, sondern unterstreicht auch die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens. Es bleibt der Gesellschaft erhalten und kann für laufende Geschäftstätigkeiten verwendet werden.

Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt die internen Verhältnisse der GmbH. Eine individuell gestaltete Satzung schafft Klarheit und beugt späteren Konflikten vor. Typische Inhalte sind:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft

  • Unternehmensgegenstand

  • Höhe und Verteilung der Geschäftsanteile

  • Geschäftsführung und Vertretung

  • Gewinnverteilung

  • Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern

Der Gründungsprozess beim Notar

Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. In der Regel ist die Gesellschaft innerhalb weniger Wochen vollständig gegründet. Der Ablauf ist dabei klar strukturiert:

  • Beratungsgespräch: Klärung der Ziele und der gewünschten Struktur

  • Entwurf: Erstellung des Gesellschaftsvertrags

  • Beurkundung: Unterzeichnung vor dem Notar

  • Handelsregisteranmeldung: Einreichung aller Unterlagen durch den Notar

  • Eintragung: Mit Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person

Der Gründungsprozess beim Notar

Beide Rechtsformen erfordern eine notarielle Beurkundung. Der Ablauf:

  1. Beratungsgespräch – Klärung der individuellen Gestaltungswünsche

  2. Entwurfserstellung – Der Notar fertigt den Gesellschaftsvertrag

  3. Beurkundungstermin – Unterzeichnung vor dem Notar

  4. Handelsregisteranmeldung – Der Notar reicht alle Unterlagen ein

  5. Eintragung – Nach etwa 1-2 Wochen ist die Gesellschaft entstanden

Unser Fazit

Die GmbH ist eine bewährte Rechtsform für unternehmerisches Handeln mit klaren Strukturen und hoher Rechtssicherheit. Eine sorgfältige Planung und notarielle Beratung stellen sicher, dass die Gesellschaft von Anfang an richtig aufgestellt ist. Gerne begleiten wir Sie bei der Gründung und klären alle rechtlichen und organisatorischen Fragen im persönlichen Gespräch.